Frankreich, Westeuropa (N-30)
€15,92
Einzigartige Kunst zum Anfassen – Hochwertige Handwerkskunst!
- Hochwertiges Material
- Exklusivität
- Historische Bedeutung
- Sicherheit bei der online-zahlung
Wir präsentieren Ihnen eine Karte von Westeuropa mit Schwerpunkt auf Frankreich, die von Abraham Ortelius erstellt und 1603 in Antwerpen veröffentlicht wurde.
Jahre.
Diese Karte ist Teil seines berühmten Atlas „Theatrum Orbis Terrarum“, dem ersten modernen Atlas, der kartografische Darstellungen der Welt standardisierte.
1603
Abraham Ortelius (1527–1598), flämischer Kartograph und Verleger, bekannt für die Erstellung des ersten modernen Atlas.
Antwerpen, Belgien.
Kupferstich mit von Hand hinzugefügten Farben, der eine präzise und detaillierte Darstellung geografischer Elemente ermöglicht.
Die Karte zeigt Westeuropa mit Schwerpunkt auf Frankreich, einschließlich politischer Grenzen, Hauptstädte, Flüsse und Gebirgszüge. Die Ränder der Karte sind mit Illustrationen verziert, die traditionelle Trachten verschiedener Regionen und Panoramen wichtiger Städte zeigen.
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts erlebte Europa bedeutende politische und soziale Veränderungen. Die Karte von Ortelius spiegelt das geografische Wissen und die politischen Grenzen der Zeit wider und bietet Einblick in die territoriale Aufteilung Westeuropas in dieser Zeit. Die Karte war Teil von Ortelius‘ „Theatrum Orbis Terrarum“, einem der umfangreichsten und prestigeträchtigsten Atlanten seiner Zeit.
Diese Karte ist ein wichtiges historisches Dokument, das präzise geografische Informationen mit künstlerischer Darstellung verbindet. Die Karten von Ortelius werden wegen ihrer Genauigkeit und ihres ästhetischen Werts geschätzt, und die Originale sind heute selten und werden von Sammlern und Historikern hoch geschätzt. Repliken solcher Karten dienen als wertvolle Lehrmaterialien und dekorative Elemente, die den historischen Geist des 17. Jahrhunderts hervorrufen.
Auf jeder Karte befindet sich eine Deklaration mit wichtigen Angaben wie dem Jahr der Erstellung des Originals, was sie darstellt, wer die Karte erstellt hat und wo sie angefertigt wurde:
Rahmen: 2,8 cm – 3 cm
Museumsglas mit Antireflexbeschichtung
Rahmen: 2,8 cm – 3 cm
Museumsglas mit Antireflexbeschichtung
Rahmen: 2,2 cm
Passepartout: 4–6 cm
Antireflektierendes Museumsglas
Rahmen: 2,2 cm
Passepartout: 4–6 cm
Antireflektierendes Museumsglas
Handgefertigte Repliken alter Karten, sorgfältig in Rollen und Umschlägen verpackt, bereit für die Lieferung an den Kunden:
Endgültiger Empfänger eines vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt“ kofinanzierten Finanzinstruments.
Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.
Firmus grupa d.o.o.
Emila Antica 53
51266 Selce
OIB: 65092215454
Einleitende Bestimmungen
Diese Richtlinie schafft einen verantwortungsvollen und transparenten Rahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung. Die Richtlinie gilt für alle Organisationseinheiten von „Firmus grupa doo“ (nachfolgend VERARBEITUNGSMANAGER) und für alle Mitarbeiter, einschließlich Teilzeitkräfte und Leiharbeiter, sowie für alle externen Mitarbeiter, die im Auftrag des Verarbeitungsleiters tätig sind.
Grundsatzerklärung
Der Verarbeitungsmanager ist bestrebt, Geschäfte in Übereinstimmung mit allen Gesetzen, Vorschriften und den höchsten Standards ethischer Geschäftstätigkeit durchzuführen. Diese Richtlinie legt die Bestimmungen für die erwartete Behandlung von Mitarbeitern des Verarbeitungsleiters und seiner externen Mitarbeiter fest, die an der Erhebung, Verwendung, Speicherung, Übertragung, Veröffentlichung oder Vernichtung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Geschäftspartnern des Verarbeitungsleiters und anderen beteiligt sind Einzelpersonen. Der Zweck der Richtlinie besteht darin, den Schutz der Rechte und Freiheiten des Befragten zu vereinheitlichen, indem die Privatsphäre seiner personenbezogenen Daten in allen Aspekten der Geschäftstätigkeit des Verantwortlichen, einschließlich personenbezogener Daten, gewahrt wird. Diese Richtlinie legt fest, dass der VERARBEITUNGSMANAGER personenbezogene Daten nicht unbefugt an Dritte weitergibt oder diese in einer Weise gefährdet.
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche übernimmt die folgenden Grundsätze, die bei der Erhebung, Nutzung, Aufbewahrung, Übermittlung und Vernichtung personenbezogener Daten zu beachten sind:
Legitimität, Fairness und Transparenz
Personenbezogene Daten werden gegenüber den Befragten rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet. Das bedeutet, dass der Verarbeitungsleiter den Auskunftgebenden in allen relevanten Situationen darüber informiert, wie er die Daten verarbeitet (Transparenz) und die Verarbeitung ausschließlich nach Maßgabe des Gesagten (Fairness) und gemäß dem in geltendes Recht zum Schutz personenbezogener Daten (Legitimität).
ZWECKBESCHRÄNKUNG
Personenbezogene Daten werden für klar definierte und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise verarbeitet. Dies bedeutet, dass der Verantwortliche klar angeben muss, wofür die erhobenen Daten verwendet werden, und die Prozesse der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Prozesse beschränken, die zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich sind.
DATENMINIMIERUNG
Die erhobenen personenbezogenen Daten sind relevant und auf das zur Erreichung des Zwecks ihrer Verarbeitung erforderliche Maß beschränkt. Das bedeutet, dass der Verantwortliche nicht mehr personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder speichert, als unbedingt erforderlich.
GENAUIGKEIT DER DATEN
Die erfassten personenbezogenen Daten werden korrekt und aktuell sein, was bedeutet, dass der Verantwortliche Verfahren zur Erkennung und zum Umgang mit veralteten, ungenauen und unnötigen personenbezogenen Daten entwickelt hat.
SORGFÄLTIGE DATENSPEICHERUNG
Personenbezogene Daten werden nicht länger in einer Form, die eine Identifizierung des Befragten ermöglicht, gespeichert, als dies für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Das bedeutet, dass der Verantwortliche personenbezogene Daten nach Möglichkeit so speichert, dass die Identifizierung der Befragten eingeschränkt oder verhindert wird.
DATENSICHERHEIT
Personenbezogene Daten werden in einer Weise verarbeitet und gespeichert, die einen angemessenen Schutz vor Verstößen wie unbefugter und illegaler Verarbeitung sowie versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Daten gewährleistet. Der Verantwortliche wird die in der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten beschriebenen geeigneten technologischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten jederzeit zu gewährleisten.
DATENSCHUTZ IN SYSTEMDESIGN EINGEBAUT
Bei der Gestaltung neuer und bei der Überprüfung und Erweiterung bestehender Systeme und Prozesse des Verantwortlichen wird darauf geachtet, alle diese Grundsätze anzuwenden, um die Privatsphäre der Befragten bestmöglich zu schützen.
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Alle Befragten, deren Daten vom Verantwortlichen erhoben und verarbeitet werden, haben folgende Rechte:
RECHT AUF ZUGRIFF AUF INFORMATIONEN
Jeder Befragte hat das Recht auf eine Kopie der Daten, die der Datenverantwortliche zu Einsichtszwecken in seinem Archiv hat. Neben dem Recht auf Einsichtnahme in die eigenen Daten hat der Befragte auch das Recht auf Auskunft über:
Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
berechtigtes Interesse, sofern die Verarbeitung darauf beruht
Arten und Kategorien der erhobenen personenbezogenen Daten
Dritte, an die die Daten weitergegeben werden
Aufbewahrungsfrist der Daten
Quelle der personenbezogenen Daten, sofern diese nicht bei den Befragten erhoben wurden
Alle Informationen sollten dem Befragten in klarer und einfacher Sprache zur Verfügung gestellt werden, um das Verständnis zu gewährleisten, und müssen deutlich gekennzeichnet und sichtbar sein, damit der Befragte sie nicht übersieht. Es besteht die Möglichkeit, dass durch die Bereitstellung der angeforderten Informationen an den Befragten Informationen über eine andere Person preisgegeben werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, diese Informationen zu anonymisieren oder vollständig zu verweigern, um die Rechte dieser Person zu schützen.
RECHT AUF DATENKORREKTUR
Jeder Befragte hat das Recht, falsche oder unvollständige Daten, die der Datenverantwortliche in seinem Archiv hat, zu korrigieren.
DAS RECHT, VERGESSEN ZU WERDEN
Befragte können beantragen, dass ihre Daten aus dem Archiv entfernt werden. Der Antrag wird berücksichtigt und stattgegeben, wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht entgegensteht.
DAS RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG
Betroffene Personen haben das Recht, den Umfang der Verarbeitung einzuschränken, sofern dies anwendbar ist.
RECHT AUF DATENÜBERTRAGUNG
Die Befragten haben das Recht auf eine Kopie der Daten zur Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.
RECHT AUF WIDERSPRUCH
Den Befragten steht insbesondere dann ein Widerspruchsrecht zu, wenn die Verarbeitung auf dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen beruht. Es ist dann erforderlich, den Zweck der Verarbeitung zu überprüfen und die Rechtsgrundlage zu ermitteln und dem Befragten gegebenenfalls zu gestatten, die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten zu widerrufen und / oder die Verarbeitung seiner Daten einzustellen.
RECHT AUF BEWERTUNG
Die Befragten haben das Recht, von der Aufsichtsbehörde eine Beurteilung des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Verordnung und die internen Richtlinien des Datenverantwortlichen zu verlangen.
DAS RECHT AUF WIDERSPRUCH GEGEN DAS PROFILING
Befragte haben das Recht, der automatischen Profilerstellung und anderen Formen der automatisierten Entscheidungsfindung zu widersprechen. Für den Fall, dass der Verantwortliche die Anfrage des Befragten ablehnt, wird in der Antwort der Grund für die Ablehnung angegeben, den die Befragten bei der zuständigen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (AZOP) beschweren können.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Befragten sind folgende:
RECHTLICHE VERPFLICHTUNG
Die Gesetze, die die Geschäftstätigkeit des Schuldners regeln, schreiben die Datensätze vor, die für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Für die gesetzlich vorgeschriebene Erhebung und Verarbeitung von Daten wird der Verantwortliche nicht die Einwilligung der Befragten einholen, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebenen Daten erheben und nicht für andere Zwecke verwenden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Daten, die auf Grundlage der folgenden Gesetze und deren Verordnungen erhoben werden, von denen wir besonders hervorheben:
Rechnungslegungsgesetz
Rechnungslegungsgesetz
Mehrwertsteuerrecht
Gesetz zur Einkommensteuer
Arbeitsrecht
Regelwerk über Inhalt und Art der Führung von Aufzeichnungen über Arbeitnehmer
AUSFÜHRUNG DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNG
Personenbezogene Daten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung erforderlich sind, werden vom für die Verarbeitung Verantwortlichen ohne Zustimmung des Befragten in dem für die Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Mindestumfang erhoben.
BERECHTIGTES INTERESSE
Im Folgenden veröffentlicht der Verantwortliche eine Liste seiner berechtigten Interessen, auf deren Grundlage er personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, um seine Dienste oder Produkte zu ermöglichen und/oder zu verbessern.
SCHUTZ WICHTIGER INTERESSEN DER BEFRAGTEN
Der Verantwortliche darf personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen erheben und verarbeiten, wenn dies dem Schutz seiner lebenswichtigen Interessen dient.
ÖFFENTLICHES INTERESSE ODER AUSFÜHRUNG DER OFFIZIELLEN BEFUGNIS DES VERARBEITUNGSLEITERS
Wenn die Tätigkeit des für die Verarbeitung Verantwortlichen Tätigkeiten im öffentlichen Interesse umfasst oder die Datenverarbeitung auf einer anderen Art von öffentlicher Gewalt beruht, ist es nicht immer erforderlich, den Befragten über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren.
ZUSTIMMUNG
In allen anderen Fällen wird der Verantwortliche die Einwilligung der betroffenen Person zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten einholen, in der der Zweck der Verarbeitung klar dargelegt wird. Der Befragte kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, daher müssen seine Daten automatisch entfernt und die Verarbeitung unterbrochen werden. Der Verarbeitungsleiter führt Aufzeichnungen über aktive und widerrufene Einwilligungen, um die Richtigkeit der Vorgänge sicherzustellen.
Berechtigtes Interesse
Der Verantwortliche erklärt folgende berechtigte Interessen:
SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN DSGVO
Befragte haben das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund dieser berechtigten Interessen zu widersprechen.
Begriffe und Definitionen
ALLGEMEINE VERORDNUNG ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Verordnung (EU) 2016/679) ist eine Verordnung, mit der das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission die Prozesse zum Schutz personenbezogener Daten aller Personen stärken und vereinheitlichen wollen der Europäischen Union (EU). Die Verordnung gilt auch für den Export personenbezogener Daten außerhalb der EU.
VERARBEITUNGSLEITER
Die Stelle, die den Zweck, die Bedingungen und die Methode der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
DURCHFÜHRER DER VERARBEITUNG
Die Stelle, die die Datenverarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen durchführt.
AGENTUR FÜR DEN SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN
Staatliche Behörde, deren Aufgabe es ist, Daten und Privatsphäre zu schützen, die Anwendung der Verordnung zu überwachen und die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union aktiv umzusetzen.
Beauftragter für den Schutz personenbezogener Daten
Ein Datenschutzexperte, der unabhängig handelt, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen im Einklang mit den in der Verordnung festgelegten Richtlinien und Verfahren arbeitet.
PRÜFLING
Eine natürliche Person, deren personenbezogene Daten vom Verantwortlichen oder Ausführenden der Datenverarbeitung verarbeitet werden.
PERSÖNLICHE INFORMATIONEN
Alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen, d. h. Auskunftsperson und mit denen eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann.
VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Jede Aktivität, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird, ob automatisch oder nicht, einschließlich der Erhebung, Verwendung, Erstellung von Aufzeichnungen und Ähnlichem.
PROFILIERUNG
Jede automatisierte Datenverarbeitung zum Zweck der Bewertung, Analyse oder Vorhersage des Verhaltens der betroffenen Person.
ZUGANGSRECHT DER BEFRAGTEN
Das so genannte „Zugriffsrecht“ ermöglicht der betroffenen Person den Zugriff auf die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die beim für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert sind.
Gesetzliche Regelung
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27 April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Gesetz zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung.